Aktuelle Meldungen

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen.


Steuernews

Steuerterminkalender und wichtige Steuernews erreichen Sie über die folgenden Links.



Zuschuss des Arbeitgebers für ein häusliches Arbeitszimmer

Damit ein Arbeitgeberzuschuss für ein häusliches Arbeitszimmer als Mietzahlung anerkannt wird, ist ein individueller Mietvertrag erforderlich.

Der Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer wurde deutlich eingeschränkt. Dass der Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermietet und die Kosten stattdessen bei den Mieteinkünften abzieht, ist dagegen von der Rechtsprechung anerkannt. Allerdings setzt die Anerkennung nicht nur voraus, dass die Vermietung im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt. Es ist außerdem ein individueller Mietvertrag notwendig, damit das Nutzungsentgelt den Mieteinnahmen zugeordnet werden kann.

Erfolgt die Zahlung lediglich aufgrund einer allgemeinen Betriebsvereinbarung, liegen keine Mieteinnahmen vor, und damit ist auch kein Werbungskostenabzug aus Vermietung und Verpachtung möglich. Es bleibt dann wiederum nur der Werbungskostenabzug beim Arbeitslohn, der aber voraussetzt, dass im häuslichen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit liegt.



Impressum Datenschutz