Aktuelle Meldungen

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen.


Steuernews

Steuerterminkalender und wichtige Steuernews erreichen Sie über die folgenden Links.



Detektivkosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Kosten für einen Privatdetektiv sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn dadurch lediglich eine Unterhaltsverpflichtung abgewehrt werden soll.

Wer einen Privatdetektiv beauftragt, den Exgatten zu beschatten, um so einer Unterhaltsverpflichtung zu entgehen, kann die anfallenden Kosten nicht steuerlich geltend machen. Die Detektivkosten stehen nicht mit dem Scheidungsverfahren in Zusammenhang, sind somit nicht zwangsläufig entstanden und damit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Da bereits die Rechtsanwaltskosten für ein Unterhaltsverfahren nicht absetzbar sind, kann für die Kosten eines Privatdetektivs nichts anderes gelten.



Impressum Datenschutz