Aktuelle Meldungen

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen.


Steuernews

Steuerterminkalender und wichtige Steuernews erreichen Sie über die folgenden Links.



Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Grund für die Maßnahme eine frühere Sterilisation ist.

Grundsätzlich dürfen Sie die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Anders sieht es aber aus, wenn der Grund für die künstliche Befruchtung nicht Unfruchtbarkeit, sondern eine frühere Sterilisation zur Empfängnisverhütung ist. In dem Fall war die Unfruchtbarkeit nämlich nicht aus medizinischen Gründen unvermeidbar. Auch bei einer heterologen Insemination sieht der Bundesfinanzhof in den Kosten keine außergewöhnliche Belastung.



Impressum Datenschutz